Höhere Förderung der kommunalen Wärmeplanung bis 31.12.2023
Als zentrale Akteure der Wärmewende erhalten Kommunen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Unterstützung. Diese wurde letztes Jahr zum 1. November angepasst und bietet nun verbesserte Fördermöglichkeiten – bis zu 100 %, allerdings nur bis Ende dieses Jahres.
Das größte Breitenförderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) wurde in diesem Rahmen erweitert und somit die Wärmeplanung zu einem Schwerpunkt der Förderung.
Genauer wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durchfachkundige externe Dienstleister*innen finanziell unterstützt. Die Wärmeplanung gilt als wichtigster Baustein zum Erreichen einer treibhausgasneutralen kommunalen Wärmeversorgung. Der Wärmeplan muss neben einer Bestandsanalyse auch eine Energie- und Treibhausgasbilanz inklusive einer räumlichen Darstellung beinhalten. Ebenfalls sollen eine Beteiligung von benötigten Akteuren der Verwaltung, ein Controlling und eine Kommunikationsstrategie Teil der Planung sein.
Bis Ende 2023 ist eine Förderung bis zu 90% möglich, finanzschwächere Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren profitieren von einer 100%-Förderung. Bei einer Antragstellung ab dem 1. Januar 2024 wird der Zuschuss auf 60% der förderfähigen Gesamtausgaben reduziert; für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren sind es 80%.
Zum Erhalten der Förderung darf allerdings noch kein Fokus-oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vorliegen.
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